Dienstleistungen

Berechnung der Rückstellung für Mitarbeiter-Benefits gemäß IAS 19 nach versicherungsmathematischen Methoden

Die Gesellschaft kann ihren Mitarbeitern eine Vielzahl diverser Benefits anbieten, zum Beispiel:

  • Leistungen bei Dienst- und Lebensjubiläen
  • Leistungen bei Pensionierung
  • Leistungen anlässlich einer Heirat oder der Geburt eines Kindes
  • Leistungen bei Versterben eines Mitarbeiters oder seiner Familienangehörigen.

Bilanziert werden sollte die Rückstellung in Höhe des bestmöglichen Schätzwertes der Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitern. Die erfolgswirksame Zuführung zur Rückstellung für Mitarbeiter-Benefits belastet die Aufwendungen linear, und zwar stets in der Periode, in der der Mitarbeiter die Leistung verdient. Dieses Verfahren entspricht dem Periodenprinzip der Rechnungslegung.

Der International Accounting Standard IAS 19 spezifiziert die rückzustellenden Mitarbeiter-Benefits und legt das Verfahren für die Berechnung der Rückstellung fest. Die nach IAS 19 berechnete Rückstellung entspricht in den meisten Fällen der Definition für Rückstellungen nach tschechischen Rechnungslegungsvorschriften und sollte auch im Jahresabschluss nach tschechischen Rechnungslegungsstandards ausgewiesen werden.

Die Berechnung der Rückstellung wird maßgeblich durch die Parameter beeinflusst, die für ihre Berechnung gewählt wurden, insbesondere durch folgende:

  • Verfahren zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit der Leistungszahlung (Sterblichkeit, Fluktuation)
  • Verfahren zur Berücksichtigung des Zinseffektes.

Gerne gehen wir mit Ihnen die individuellen Leistungen Ihrer Gesellschaft durch und helfen Ihnen bei der Auswahl der optimalen Input-Parameter für die Berechnung der Rückstellung. Anhand der ausgewählten Parameter können wir die Rückstellung berechnen und einen zusammenfassenden Bericht über das Berechnungsverfahren erarbeiten, der mitunter eine Übersicht der Faktoren mit Relevanz für die unterjährige Veränderung der Rückstellung enthält. Wir berechnen die Rückstellung einschließlich der einschlägigen Aufwendungen für die Sozial- und Krankenversicherung nach Vorgabe der tschechischen Rechnungslegungsvorschriften bzw. der jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsrahmen.